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Bibliotheksordnung:
- Die Bibliothek der GPE steht unter der Leitung des/der gewählten Bibliothekars/in.
- Eine aktuelle Literaturliste kann dort gegen Rückporto bestellt werden.
- Ausleihberechtigt sind
- Aktivmitglieder der GPE,
- Studierende am ILPO
- Entliehene Arbeiten dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden.
- Die Arbeiten sind schriftlich zu bestellen.
- Die Ausleihe ist im Prinzip kostenlos. Die GPE bittet aber zur Deckung der Unkosten um eine kleine Spende auf ihr Konto Nr. 183909-205 bei der Postbank Hamburg / BLZ 200 100 20 bzw. Nr. 80 35635 6 PTT Postbank Schweiz oder um Briefmarken im entsprechenden Wert.
- Es können bis zu zwei Arbeiten gleichzeitig entliehen werden.
- Die Ausleihfrist beträgt 8 Wochen. Sie kann auf Antrag – schriftlich oder telefonisch – um 4 Wochen verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
- Bei Überschreiten der Ausleihfrist erfolgt innerhalb einer Woche eine Mahnung. Zusätzlich zur Mahngebühr von 2Euro bzw. 3 Sfr wird eine Versäumnisgebühr von 1 Euro bzw. 1.50 Sfr pro Tag erhoben.
- Die entliehenen Arbeiten sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Beschädigte oder verloren gegangene Arbeiten werden den Benützern in Rechnung gestellt.
Bibliothekar:
Sebastian Werner Cromforder Allee 20 b, D-40878 Ratingen. Tel. +49 2102 145 58 01 seb.werner@online.de
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